AGB für Hochzeitsmusik und Moderation
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,
Angebote und erbrachten Leistungen zwischen Galyna Kirdan (nachfolgend
"Dienstleister" genannt) und den Kunden (nachfolgend "Auftraggeber "
genannt) zur Planung, Organisation und Durchführung von
Hochzeitsveranstaltungen.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur
anerkannt, wenn der Dienstleister diesen ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat.
3. Vertragspartner sind der Auftraggeber und der Dienstleister.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss
1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung bzw. dem Hochzeitsvertrag. Der Dienstleister erbringt
Planungs-, Beratungs- und Koordinationsleistungen. Ein Erfolg, insbesondere in
Bezug auf das Verhalten Dritter oder das Eintreten bestimmter
Witterungsverhältnisse, wird nicht geschuldet.
2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des
Dienstleisters durch den Auftraggeber (z.B. durch Unterzeichnung des
Vertrages) zustande. Angebote des Dienstleisters sind 14 Tage ab dem
Ausstellungsdatum bindend.
3. Vermittlungsleistung: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt der
Dienstleister lediglich als Vermittler von Fremdleistungen (z.B. Location,
Catering, Fotograf). Die Verträge über diese Fremdleistungen kommen direkt
zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
§ 3 Honorar und Zahlungsmodalitäten
1. Das vereinbarte Honorar ist im Vertrag festgelegt und versteht sich als
Bruttobetrag (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer), sofern der Dienstleister nicht
gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit ist
(dies ist im Vertrag anzugeben).
2. Das Honorar ist wie folgt zu zahlen:
a. Anzahlung: 30 % des Gesamthonorars sind 3 Tage nach
Vertragsabschluss fällig.
b. Restbetrag des Gesamthonorars sind am Veranstaltungstermin fällig.
3. Auslagen und Spesen: Auslagen und Spesen (z.B. Reisekosten, Übernachtung,
Verpflegung am Hochzeitstag, Porto, Kopierkosten), die im Rahmen der
Auftragserfüllung anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt, soweit nicht anders vereinbart.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Dienstleister rechtzeitig über alle
Umstände zu informieren, die für die Planung und Durchführung der
Veranstaltung relevant sind (z.B. Änderungen der Gästezahl, des Budgets,
besondere Wünsche oder Allergien).
2. Der Auftraggeber hat Entscheidungen und Freigaben fristgerecht mitzuteilen,
um den geplanten Ablauf nicht zu gefährden.
3. Am Tag der Veranstaltung ist für eine angemessene Verpflegung (Speisen und
alkoholfreie Getränke) des Dienstleisters und seiner Mitarbeiter zu sorgen,
sofern die Betreuung über 5 Stunden hinausgeht.
4. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte) kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten
und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA-Gebühren
dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden,
diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine
Gebühr. Diese Gebühren muss der Auftraggeber an die GEMA entrichten. Da
der Dienstleister nicht der Veranstalter ist, ist der Auftraggeber für die Zahlung
verantwortlich. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle Veranstaltungen
GEMA-pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen.
Dienstleister ist nicht verpflichtet, dieses zu prüfen. Das gilt nicht für
geschlossene Gesellschaften z. B. Familienfeiern.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen
(Rücktritt).
2. Im Falle eines Rücktritts behält der Dienstleister seinen Anspruch auf das
vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der
Stornogebühr (pauschalierter Anspruch) richtet sich nach dem Zeitpunkt des
Rücktritts:
a. Bis 12 Monate vor dem Termin: 30 % des Gesamthonorars.
b. Bis 6 Monate vor dem Termin: 50 % des Gesamthonorars.
c. Bis 3 Monate vor dem Termin: 75 % des Gesamthonorars.
d. Ab 3 Monaten vor dem Termin: 100 % des Gesamthonorars.
3. Verschiebung: Wird der Veranstaltungstermin verschoben, gelten die unter Abs.
2 genannten Stornogebühren für den ursprünglichen Termin. Für die erneute
Planung kann ein Mehraufwand auf Stundenbasis oder eine neue Pauschale in
Rechnung gestellt werden.
§ 6 Haftung
1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
2. Der Dienstleister haftet nicht für die Leistungen von Dritten (vermittelte
Dienstleister). Der Auftraggeber muss Gewährleistungsansprüche direkt
gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend machen.
3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine ausreichende Versicherung für
die Veranstaltung (z.B. Event-Haftpflicht, Reiserücktritt für die Hochzeit)
abzuschließen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische
Klausel).
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der
Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ort, Datum ___________
Unterschrift Dienstleister _________
Unterschrift Auftraggeber: __________
Adresse: Nelkenweg 16B/ 64291Darmstadt
Telefon 0176 83233963